Medizinproduktesicherheit
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im § 6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
Ihren Ansprechpartner für Medizinproduktesicherheit bei ZAHNORAMA erreichen Sie unter: medizinproduktesicherheit@zahnorama.de